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Fachanwalt für Verkehrsrecht

Verkehrsunfälle und der Bussgeldbescheid gehören nach wie vor zu den häufigsten Rechtsfällen des täglichen Lebens. Im Verkehrsrecht gilt wie in allen Rechtsgebieten: Gehen Sie zum Fachanwalt. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist nicht nur wegen der Fortbildungspflicht auf dem neusten Stand. Er hat auch eine besondere theoretische Ausbildung im Verkehrsrecht durchlaufen und eine bestimmte Zahl von Fällen aus dem Verkehrsrecht für die praktischen Erfahrung nachweisen müssen.


Für den Erwerb des „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ ist eine dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung sowie der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts erforderlich.


Die näheren Anforderungen an den Fachanwalt für Verkehrsrecht ergeben sich aus der Fachanwaltsordnung (FAO).


Nach § 14 d FAO muss der künftige Fachanwalt für Verkehrsrecht besondere Kenntnisse nachweisen in den Bereichen:


1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
2. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
3. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
4. Recht der Fahrerlaubnis,
5. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.


§ 4 FAO vor, dass der Lehrgangsteilnehmer an einem vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen haben muss, der eine Gesamtdauer von 120 Zeitstunden aufweist und die „besonderen Kenntnisse“ des Fachanwalts für Verkehrsrecht vermittelt. Dabei muss der Lehrgangsteilnehmer drei Klausuren à fünf Stunden schreiben und bestehen.


Zum Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Verkehrsrecht muss der Bewerber innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung im Verkehrsrecht als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei 160 Fälle, davon mindestens 60 gerichtliche Verfahren, bearbeitet haben. Die Fälle müssen sich auf mindestens drei verschiedene Bereiche des § 14 d Nr. 1 bis 4 FAO beziehen.


Mündliche Empfehlungen sind die eine Sache, nachweisbares Wissen und Erfahrung das andere. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist ein Nachweis für eine Spezialisierung, während "Spezialist", "Experte", "Schwerpunkt", "Interessenschwerpunkt" oder "Tätigkeitsschwerpunkt" Verkehrsrecht Selbsteinschätzungen sind, die im Regelfall nicht so einfach überprüfbar sind. Natürlich können Sie davon ausgehen, dass ein Anwalt, der von einem der großen Automobilclubs wie Automobilclub Europa (ACE) oder ADAC empfohlen wird, auch entsprechend qualifiziert ist und entsprechende Erfahrungen aus vielen Mandate hat.



Axel Willmann
Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
ACE-Vertrauensanwalt


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